Physiotherapie ambulant

Tarifcode 311


Allgemeine Informationen

Neuer Tarifvertrag Physiotherapie gültig ab 1. Juli 2025

Dieser ist im UV-, MV- und IV-Bereich gültig und wird neu sowohl von den frei praktizierenden Physiotherapeuten als auch von den Spitälern im ambulanten Setting angewendet. Somit werden durch den neuen Tarifvertrag zwei Verträge ersetzt:

  • Der Tarifvertrag vom 1. Januar 1998
  • Die vom Bundesrat festgesetzte Tarifstruktur gültig ab 1. Januar 2018

 

Gleichzeitig sind die folgenden Verträge und Vereinbarungen nicht mehr gültig:

  • Vereinbarung Berichtsvergütung
  • Zusatzvereinbarung mit H+: Physio-Reha-Tarif

Die Dokumente der bisherigen Verträge finden Sie unter der Rubrik «Archiv».

Das sind die wesentlichen Änderungen im neuen Tarif:

  • Es ist ein Einzelleistungstarif und die Leistungen werden im 5 Minuten Takt abgerechnet. Es liegt somit in der Kompetenz und Verantwortung der Physiotherapeuten die Sitzungsdauer so zu planen, wie es für die jeweilige Therapiesituation notwendig und angebracht ist.
  • Für die medizinische Trainingstherapie (MTT) wurden personelle und infrastrukturelle Bedingungen festgesetzt und es gibt zwei Ziffern:
    • Für die Einführung und Reevaluation
    • Für das selbständige Training. Dies ist die einzige Pauschale im neuen Tarif

  • Folgende Leistungen wurden neu erfasst:
    • Leistungen in Abwesenheit
    • Durchführung von Wohnungs- oder Arbeitsplatzabklärungen
    • Robotik
    • Behandlungsmassnahmen auf räumliche Distanz
    • Vergütung der Berichte
    • Herstellen und Anpassen von Schienen in Abwesenheit des Patienten
    • Zuschlag für zweiten Physiotherapeuten
    • Zuschlag für die Behandlung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen

  • Die elektronische Abrechnung ist zwingend.
  • Für das Verordnen der Therapie muss das offizielle Verordnungsformular verwendet werden.
  • Es wird eine Leistungserbringerliste geführt und publiziert. Alle Mitglieder von H+, Physioswiss und ASPI werden mit Stichtag 1. Juli 2025 automatisch als Vertrags-teilnehmer bei den Versicherern aufgeführt. Neue Verbandsmitglieder und Nicht-Verbandsmitglieder wenden sich für einen Tarifbeitritt an den jeweiligen Berufsverband.
Anwendung
Formulare und wetierführende Unterlagen