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Physiotherapie ambulant
Tarifcode 311
Allgemeine Informationen
Neuer Tarifvertrag Physiotherapie gültig ab 1. Juli 2025
Dieser ist im UV-, MV- und IV-Bereich gültig und wird neu sowohl von den frei praktizierenden Physiotherapeuten als auch von den Spitälern im ambulanten Setting angewendet. Somit werden durch den neuen Tarifvertrag zwei Verträge ersetzt:
- Der Tarifvertrag vom 1. Januar 1998
- Die vom Bundesrat festgesetzte Tarifstruktur gültig ab 1. Januar 2018
Gleichzeitig sind die folgenden Verträge und Vereinbarungen nicht mehr gültig:
- Vereinbarung Berichtsvergütung
- Zusatzvereinbarung mit H+: Physio-Reha-Tarif
Die Dokumente der bisherigen Verträge finden Sie unter der Rubrik «Archiv».
Das sind die wesentlichen Änderungen im neuen Tarif:
- Es ist ein Einzelleistungstarif und die Leistungen werden im 5 Minuten Takt abgerechnet. Es liegt somit in der Kompetenz und Verantwortung der Physiotherapeuten die Sitzungsdauer so zu planen, wie es für die jeweilige Therapiesituation notwendig und angebracht ist.
- Für die medizinische Trainingstherapie (MTT) wurden personelle und infrastrukturelle Bedingungen festgesetzt und es gibt zwei Ziffern:
- Für die Einführung und Reevaluation
- Für das selbständige Training. Dies ist die einzige Pauschale im neuen Tarif
- Folgende Leistungen wurden neu erfasst:
- Leistungen in Abwesenheit
- Durchführung von Wohnungs- oder Arbeitsplatzabklärungen
- Robotik
- Behandlungsmassnahmen auf räumliche Distanz
- Vergütung der Berichte
- Herstellen und Anpassen von Schienen in Abwesenheit des Patienten
- Zuschlag für zweiten Physiotherapeuten
- Zuschlag für die Behandlung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen
- Die elektronische Abrechnung ist zwingend.
- Für das Verordnen der Therapie muss das offizielle Verordnungsformular verwendet werden.
- Es wird eine Leistungserbringerliste geführt und publiziert. Alle Mitglieder von H+, Physioswiss und ASPI werden mit Stichtag 1. Juli 2025 automatisch als Vertrags-teilnehmer bei den Versicherern aufgeführt. Neue Verbandsmitglieder und Nicht-Verbandsmitglieder wenden sich für einen Tarifbeitritt an den jeweiligen Berufsverband.
Anwendung
Formulare und wetierführende Unterlagen