Wenn der Newsletter nicht richtig dargestellt wird, klicken Sie bitte HIER. |
||||
|
28. September 2023 |
|||
Sie erhalten unseren neuesten Newsletter
Sehr geehrte Damen und Herren Spitex-Tarif Für die Abrechnung von Leistungen bei Versicherten mit Hilflosenentschädigung UVG wurde in der Spitex-Tarifstruktur eine neue Abzugsposition geschaffen. Diese kann bereits angewendet werden und ist per 1. Januar 2024 obligatorisch. Im Faktenblatt sind alle Informationen einsehbar. Freundliche Grüsse Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT)
|
||||
Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT) Postfach 4358 |
+41 41 419 5811 |