TarReha
Tarifcode 556
Neuer Tarifvertrag TarReha gültig ab 1. Januar 2025
Dieser ist im UV-, MV- und IV-Bereich gültig und ersetzt den bisherigen Vertrag vom 1.1.2007. Die Dokumente des bisherigen Vertrages finden Sie unter der Rubrik «Archiv».
Das sind die wesentlichen Änderungen im neuen Tarif:
Tarifstruktur:
Die Tarifstruktur bildet neu drei statt wie bisher zwei Behandlungsfelder ab.
Diese sind:
Rehabilitation mit Fokus auf Arbeitsintegration:
- TarReha Arbeitsintegration Pauschale 1: Mindestens 150 Minuten Therapie
- TarReha Arbeitsintegration Pauschale 2: Mindestens 235 Minuten Therapie
- TarReha Arbeitsintegration Pauschale 3: Mindestens 120 Minuten Therapi
Rehabilitation mit Fokus auf Bewegung und Kraft:
- TarReha Bewegung und Kraft Pauschale 1: Mindestens 150 Minuten Therapie
- TarReha Bewegung und Kraft Pauschale 2: Mindestens 190 Minuten Therapie
Rehabilitation mit Fokus auf kognitive oder sprachliche Funktionsstörungen:
- TarReha kognitive oder sprachliche Funktionsstörung Pauschale 1: Mindestens 150 Minuten Therapie
- TarReha kognitive oder sprachliche Funktionsstörung Pauschale 2: Mindestens 205 Minuten Therapie
In der jeweiligen Pauschale ist festgelegt, wie viele Therapieminuten mindestens geleistet werden müssen, damit diese abgerechnet werden kann.
Zulassungsbedingungen:
- Alle Leistungserbringer müssen einen Antrag auf Zulassung zum neuen Tarifvertrag stellen. Die bisherige Vertragspartnerliste ist ab 1.1.2025 nicht mehr gültig.
- Es braucht weder einen kantonalen Leistungsauftrag für Rehabilitation noch muss der Leistungserbringer auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt sein.
- Neu können neben Kliniken und Spitäler auch ambulante Therapie-einrichtungen dem Vertrag beitreten.
- Für die entsprechende Rehabilitation muss ein Therapie- und Behandlungs-konzept vorliegen.
Ärztliche Leistungen:
- Diese sind im Rahmen der Rehabilitationsbehandlung inkludiert und können somit nicht mehr zusätzlich verrechnet werden.
Vertragspartnerliste
Liste der zugelassenen Institutionen gültig bis 31.12.2024
Liste der zugelassenen Institutionen gültig ab 1.1.2025
Sie sind Leistungserbringer und möchten dem Tarif beitreten? Wenden Sie sich bitte direkt an den Verband H+ (tarreha@hplus.ch).