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Archiv Spitex-Tarif
Die Spitexverbände (Spitex Schweiz und ASPS) haben den Tarifvertrag mit der Medizinaltarif Kommission UVG (MTK), gültig in den Bereichen UV, MV und IV, auf den 31. Dezember 2023 gekündigt. Wie vertraglich vereinbart, werden neue Verhandlungen aufgenommen. Kommt innerhalb der Kündigungsfrist bis zum 31. Dezember 2023 keine Einigung zustande, so bleibt der Tarifvertrag bis zum Zustandekommen eines neuen Vertrages in Kraft. Dies jedoch höchstens für die Dauer von weiteren zwölf Monaten. Das heisst bis längstens am 31. Dezember 2024.
Bitte beachten Sie das Merkblatt "Tarifbrowser zum Downloaden (.chm-Datei)" unter diesem Link
Übergangsregelung elektronische Rechnungsstellung
Aufgrund von technischen Umsetzungsschwierigkeiten auf Seiten der Spitex-Organisationen ist die elektronische Rechnungsstellung noch nicht flächendeckend ab 1.1.2019 möglich. Deshalb wurde eine Fristverlängerung für die nichtelektronische Rechnungsstellung bis längstens 30.06.2019 vereinbart.
Spätestens ab 1.7.2019 muss die Rechnungsstellung elektronisch und mit Angabe der GLN-Nummer erfolgen.
Merkmale des Tarifs
Die Spitex-Leistungen müssen medizinisch indiziert und ärztlich verordnet sein.
Leistungspositionen
Der Tarif besteht grundsätzlich aus 3 Leistungskategorien:
a) Abklärung und Beratung
b) Untersuchung und Behandlung
c) Grundpflege
Die Inhalte dieser Tarifpositionen entsprechen der Beschreibung in der KLV Art.7 Abs. 2.
Pauschalen
In speziellen und genau definierten Situationen ist eine Inkonvenienzpauschale für die IV und eine für die UV/MV vorgesehen.
Material
Verbrauchsmaterial wird separat unter der Position 53371 vergütet.
Qualitätsmerkmale
IV: a) und b)-Leistungen dürfen nur durch tertiär ausgebildetes Pflegepersonal
ausgeführt werden.
UV/MV: a)-Leistungen dürfen nur durch tertiär ausgebildetes Pflegepersonal
ausgeführt werden.