Spitex-Tarif
Tarifcode 533
Der revidierte Artikel 8 der Ausführungsbestimmungen tritt am 1.7.2025 im UV/MV/IV-Bereich in Kraft. Unter anderem wurden die Verblockungen von Tarifziffern im Tarif aufgehoben.
Per 1.10.2024 konnte ein neuer Tarifvertrag zwischen den Spitexverbänden (Spitex Schweiz und ASPS) und der Medizinaltarif- Kommission UVG für die Vergütung von Spitex-Leistungen vereinbart werden.
Der neue Tarifvertrag gilt ab dem 1.10.2024 im UV, MV und IV-Bereich. Die hauptsächliche Änderung besteht in der Höhe der Vergütung. Ausser dem Preis für die Leistungen wurde an der Tarifstruktur nichts verändert.
Bitte beachten Sie das Merkblatt "Tarifbrowser zum Downloaden (.chm-Datei)" unter diesem Link
Vertragspartnerliste
Sie sind Leistungserbringer und möchten dem Tarif beitreten oder haben eine Änderung für die Vertragspartnerliste? In beiden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Berufsverband.
Hilflosenentschädigung
Bezieht ein Versicherter eine Hilflosenentschädigung (HE), sind Eigenheiten zu beachten:
Spezialfall: Versicherte mit HE
Ausführungsbestimmungen (gültig bis 30.06.2025)
Anhang 1
Ausführungsbestimmungen (gültig ab 1.7.2025)
Anhang 1
Vereinbarung über die Paritätische Vertrauenskommission (PVK)