Psychotherapie
Tarifcode 582
Die Invalidenversicherung (IV) hat mit den drei Berufsverbänden FSP, ASP und SBAP einen Tarifvertrag zur Abgeltung von ambulanten psychotherapeutischen Leistungen abgeschlossen.
Gemäss Beschluss der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) wird dieser Tarif auch in der Unfallversicherung (UV) und der Militärversicherung (MV) angewendet.
Vergütung der psychologischen Psychotherapie im Spital/in der Klinik im Bereich der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung ab dem 1. Januar 2025: https://www.mtk-ctm.ch/de/tarife/tarmed/
Bitte beachten Sie das Merkblatt "Tarifbrowser zum Downloaden (.chm-Datei)" unter diesem Link
Vertragspartnerliste
Sie sind Leistungserbringer und möchten dem Tarif beitreten oder haben eine Änderung für die Vertragspartnerliste? In beiden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an ihren Berufsverband.
Zusatzvereinbarung zum Tarifvertrag
Vereinbarung (ab 1.7.2023)
Anpassung des Anhangs zum Tarifvertrag Psychotherapie / Personen in Weiterbildung. Er enthält zwei wesentliche Anpassungen:
- Pflicht zur elektronischen Abrechnung gemäss den Vorgaben des Forums Datenaustausch
- Vergütungsregelung für Psychologen in Weiterbildung zum Psychotherapeuten