Psychotherapie
Tarifcode 582
Die Verbände (FSP, ASP und SBAP) haben den Tarifvertrag zwischen den Verbänden und dem Bundesamt für Sozialversicherungen (Geschäftsfeld Invalidenversicherung) per 31. Dezember 2022 gekündigt. Für die Invalidenversicherung (IV) gilt ab dem 1. Juli 2023 die neue Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), der FSP, ASP und SBAP. Die Unfallversicherungen (UV) UVG sowie die Militärversicherung (MV) wenden diese Vereinbarung ab 1. November 2023 ebenfalls an. Bis dahin sind Leistungen zulasten der UV und MV gemäss dem untenstehenden Merkblatt UV/MV zu vergüten. Für Behandlungen ab 1. November 2023 gelten für alle drei Sozialversicherer die Ansätze gemäss Vereinbarung vom 1. Juli 2023.
Vergütung der psychologischen Psychotherapie im Bereich der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung ab 01.01.2023
Gemäss Beschluss der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) vom 14.09.2022 gilt im Bereich der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung ab 01.01.2023 die folgende Regelung (siehe den Brief der ZMT an die drei Berufsverbände FSP, ASP und SBAP vom 03.10.2022):
Die Invalidenversicherung (IV) hat mit den drei Berufsverbänden FSP, ASP und SBAP einen Tarifvertrag zur Abgeltung von ambulanten psychotherapeutischen Leistungen abgeschlossen.
Gemäss Beschluss der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) wird dieser Tarif auch in der Unfallversicherung (UV) und der Militärversicherung (MV) angewendet.
Bitte beachten Sie das Merkblatt "Tarifbrowser zum Downloaden (.chm-Datei)" unter diesem Link
Merkblatt UV/MV (ab Behandlungsdatum 1.7.2023)
Vertragspartnerliste
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