Psychotherapie

Tarifcode 582


Allgemeine Informationen

Anpassung des Anhangs zum Tarifvertrag Psychotherapie / Personen in Weiterbildung. Er enthält zwei wesentliche Anpassungen:

  • Pflicht zur elektronischen Abrechnung gemäss den Vorgaben des Forums Datenaustausch
  • Vergütungsregelung für Psychologen in Weiterbildung zum Psychotherapeuten

IV gültig ab 1.4.2025 - UV / MV gültig ab 1.7.2025


Die Invalidenversicherung (IV) hat mit den drei Berufsverbänden FSP, ASP und SBAP einen Tarifvertrag zur Abgeltung von ambulanten psychotherapeutischen Leistungen abgeschlossen.

Gemäss Beschluss der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) wird dieser Tarif auch in der Unfallversicherung (UV) und der Militärversicherung (MV) angewendet.

Vergütung der psychologischen Psychotherapie im Spital/in der Klinik im Bereich der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung ab dem 1. Januar 2025: https://www.mtk-ctm.ch/de/tarife/tarmed/

Anwendung

TARIF BROWSER

Bitte beachten Sie das Merkblatt "Tarifbrowser zum Downloaden (.chm-Datei)" unter diesem Link


Vertragspartnerliste

Vertragspartnerliste

Sie sind Leistungserbringer und möchten dem Tarif beitreten oder haben eine Änderung für die Vertragspartnerliste? In beiden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an ihren Berufsverband.


Liste Personen in Weiterbildung

Liste Personen in Weiterbildung

Grundlagen

Tarifvertrag

Zusatzvereinbarung zum Tarifvertrag

Vereinbarung (ab 1.7.2023)

Anhang zur Vereinbarung (IV gültig ab 1.4.2025 - UV / MV gültig ab 1.7.2025)

Anhang zur Vereinbarung (UV / MV gültig bis 30.06.2025)