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Archiv Physiotherapie ambulant
Tarifcode 311
Vergütung von Physiotherapie-Berichten
Im Rahmen von physiotherapeutischen Behandlungen im UVG, MVG und IVG werden von den Versicherern vermehrt Berichte bei Physiotherapeutinnen eingefordert. Da im Physiotherapietarif keine Berichtspositionen vorgesehen sind, haben sich die Versicherer mit dem Berufsverband physioswiss sowie mit H+ über die Vergütung solcher Berichte verständigt.
Vereinbarung Berichtsvergütung
PVK-Entscheid zur Langzeittherapie
Mit der Einführung von TARMED in den Arztpraxen trat der UV-/MV-/IV-Arzttarif ausser Kraft. Damit entfielen auch die darin enthaltenen Tarifziffern 3126 - 3193 für physikalische Therapie. Da im TARMED keine entsprechende Tarifierung enthalten ist, trat per 1. Mai 2003 ein neuer Physiotherapietarifvertrag in Kraft zwischen der Verbindung Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), den Versicherern gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung, vertreten durch die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK), dem Bundesamt für Militärversicherung (BAMV), der Invalidenversicherung(IV), vertreten durch das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV).
Rundschreiben Einführung neuer Physiotherapietarif in der Arztpraxis per 1. Mai 2003