Tarif für orthopädietechnische Arbeiten (Ortho Reha Suisse / SVOT-Tarif)
Tarifcode 327
01.06.2022
Einführung neues Verordnungsformular von Hilfsmitteln / Behandlungsgeräten
In einigen bestehenden Tarifwerken ist festgehalten, dass für jede Neuversorgung eine ärztliche Verordnung vorliegen muss.
Und für diese ist, wenn immer möglich, das einheitliche Verordnungsformular zu verwenden.
Eine Arbeitsgruppe, unter dem Lead der ZMT und unter Mitarbeit verschiedener Verbände der Leistungserbringer, hat sich der Thematik des einheitlichen Verordnungsformulars angenommen.
Die Endversion des neuen, einheitlichen Verordnungsformulars liegt jetzt dreisprachig vor und kann nun schweizweit eingeführt werden.
Verordnung von Hilfsmitteln / Behandlungsgeräte
Aktuelle Information zu orthopädietechnischen Produkten nach Mass und Halbfabrikaten während eines stationären akutsomatischen Aufenthaltes
Der Verband der Orthopädietechniker (Ortho Reha Suisse (ORS), ehem. SVOT) ist entgegen ursprünglich positiver Signale, nun nicht mehr bereit, die oben erwähnte Regelung umzusetzen. Zusätzlich haben sich bei Spitälern und Versicherern spezifische Umsetzungsfragen ergeben, die zu erheblichen Prozessumstellungen geführt hätten.
Um zu verhindern, dass Versicherte/Patienten mit zusätzlichen Rechnungen konfrontiert werden, hat deshalb der MTK-Vorstand entschieden, die Regelung rückgängig zu machen. Somit können die von Orthopädietechnikern und Orthopädieschuhmachermeistern erbrachten Leistungen (nur Halbfabrikate und Produkte nach Mass) weiterhin durch diese direkt den Versicherern in Rechnung gestellt werden. Es erfolgt keine Weiterverrechnung durch das Spital. Handelswaren sind, wie bisher, weiterhin mit der SwissDRG-Pauschale abgegolten und dürfen nicht separat verrechnet werden. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1.1.2019.
Orthopädietechnische Leistungen während des stationären Aufenthaltes
Orthopädietechnische Leistungen während des stationären Aufenthaltes
SVOT - wird zu Ortho Reha Suisse ab 01.01.2019
SVOT - wird zu Ortho Reha Suisse
Gültig ab 1.10.2024 (Version 9.0)
Bitte beachten Sie das Merkblatt "Tarifbrowser zum Downloaden (.chm-Datei)" unter diesem Link
Tarif (Version 9.0)
Gültig bis 30.09.2024 (Version 8.0)
Bitte beachten Sie das Merkblatt "Tarifbrowser zum Downloaden (.chm-Datei)" unter diesem Link
Tarif (Version 8.0)
Die ab dem 1. Mai 2017 gültige und ab dem 1. Juli 2017 anzuwendende Vereinbarung regelt die Zulassung von Leistungserbringern SVOT zur Ausführung und eingeschränkten Abrechnung von orthopädieschuhtechnischen Arbeiten gemäss Tarif OSM (326).
Konkordanzpositionen aus dem OSM-Tarif 326 für Leistungserbringer SVOT
Passteilliste (Version 9.0)
Passteilliste (Version 9.0)
Prothesenpassteile, zur Aufnahme genehmigt
Vereinbarung über den Taxpunktwert
Vereinbarung über die Paritätische Vertrauenskommission
Vereinbarung über die Tarifkommission
Vereinbarung über die Qualitätssicherung