Handelsware
Tarifcode 980
01.06.2022
Einführung neues Verordnungsformular von Hilfsmitteln / Behandlungsgeräten
In einigen bestehenden Tarifwerken ist festgehalten, dass für jede Neuversorgung eine ärztliche Verordnung vorliegen muss.
Und für diese ist, wenn immer möglich, das einheitliche Verordnungsformular zu verwenden.
Eine Arbeitsgruppe, unter dem Lead der ZMT und unter Mitarbeit verschiedener Verbände der Leistungserbringer, hat sich der Thematik des einheitlichen Verordnungsformulars angenommen.
Die Endversion des neuen, einheitlichen Verordnungsformulars liegt jetzt dreisprachig vor und kann nun schweizweit eingeführt werden.
Verordnung von Hilfsmitteln / Behandlungsgeräte
Ab dem 1. Januar 2019 tritt die neue Vereinbarung über die Vergütung von Handelsware in Kraft:
Die vorliegende Vereinbarung bezweckt die Regelung zur Vergütung sogenannter Handelsware für den UV/MV/IV-Bereich zwischen dem Schweizer Verband der Orthopädie-Techniker (SVOT) und der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK), der Militärversicherung (MV), vertreten durch die Suva, Abteilung Militärversicherung, der Invalidenversicherung (IV), vertreten durch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
Bitte beachten Sie das Merkblatt "Tarifbrowser zum Downloaden (.chm-Datei)" unter diesem Link