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Diverse Vereinbarungen und Regelungen


Diese Seite beinhaltet Elemente, die keinem spezifischen Tarif bzw. mehreren Tarifen zugeordnet werden können.


Podologie

Podologen und Podologinnen können seit 1. Januar 2022 die medizinische Fusspflege bei Personen mit Diabetes, bei denen ein Risikofaktor für ein diabetisches Fusssyndrom vorliegt, über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen. Diese Neuerung basiert auf dem Entscheid des Bundesrats vom 26. Mai 2021.

Die Organisation Podologie Schweiz (OPS)  ist zusammen mit den Krankenversicherern an der Ausarbeitung einer Tarifstruktur bzw. eines Tarifvertrags. Gemäss den Ausführungen auf der Website des Schweizerischen Podologen-Verbands SPV ist die Zeitspanne bis zur Inkraftsetzung der Verordnung zu kurz, um einen definitiven Tarifvertrag abzuschliessen. Allerdings konnte in der Zwischenzeit eine Übergangslösung/ein Übergangstarif vereinbart werden. Die Übergangslösung tritt rückwirkend per 1.1.2022 in Kraft und gilt voraussichtlich bis 31.12.2023 bzw. bis der definitive Tarif erarbeitet wurde.  

Links zu den Informationen auf der Website des Schweizerischen Podologen-Verbands SPV:

Links zur Tarifstruktur (Übergangstarif) auf der Website der Organisation Podologie Schweiz (OPS):

Da man davon ausgehen kann, dass es im UV/MV/IV-Bereich nur ein paar wenige Fälle geben wird (es betrifft lediglich die medizinische Fusspflege bei Personen mit Diabetes, bei denen ein Risikofaktor für ein diabetisches Fusssyndrom vorliegt), empfiehlt die ZMT, im Einzelfall die KVG-Regeln bzw. den KVG-Tarif (Tarifcode 341) mit dem Taxpunktwert (TPW) CHF 1.00 in Analogie anzuwenden.


01.06.2022

Einführung neues Verordnungsformular von Hilfsmitteln / Behandlungsgeräten

In einigen bestehenden Tarifwerken ist festgehalten, dass für jede Neuversorgung eine ärztliche Verordnung vorliegen muss. 
Und für diese ist, wenn immer möglich, das einheitliche Verordnungsformular zu verwenden.

Eine Arbeitsgruppe, unter dem Lead der ZMT und unter Mitarbeit verschiedener Verbände der Leistungserbringer, hat sich der Thematik des einheitlichen Verordnungsformulars angenommen. 
Die Endversion des neuen, einheitlichen Verordnungsformulars liegt jetzt dreisprachig vor und kann nun schweizweit eingeführt werden.

Verordnung von Hilfsmitteln / Behandlungsgeräte


Ambulante Unterdruck-Wundtherapie ab 1. Juni 2021

Tarifcode 971

Vergütungsempfehlung der MTK/IV/MV für die ambulante Unterdruck-Wundtherapie in der Domizil-Behandlung, gültig ab 1.6.2021

Die Behandlung mit Unterdruck-Wundtherapiesystemen wurde per 1.7.2011 aus der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) eliminiert. Seit diesem Zeitpunkt haben die UV/IV/MV-Versicherer die ambulante Wundvakuum-Therapie weiterhin gemäss
den MiGeL-Ansätzen zum Stand Juli 2011 vergütet, weil eine medizinische Evidenz als gegeben betrachtet wird. Im Krankenversicherungsbereich bestehen seit einigen Jahren Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Abgabestellen.

Die per 1.6.2021 gültige Vergütungsempfehlung gemäss Beilage wurde von der ZMT in Zusammenarbeit mit der IWCS (Initiative Interest Groups Wound Care Switzerland) entwickelt und wird von den angeschlossenen Abgabestellen anerkannt.

Der Vorstand der MTK hat an seiner ordentlichen Sitzung vom 24. März 2021 dieser Empfehlung zugestimmt. Sie enthält wichtige Einzelheiten betreffend das Kostengutspracheverfahren, die Abgabestellen und die Rechnungsstellung.

Insbesondere sei auf die Verpflichtung der Abgabestellen hingewiesen, einen schweizweiten 24h-Notfalldienst für die Behebung von technischen Störungen sicherzustellen.

Zentralstelle für Medizinaltarife UVG, 04.05.2021

Vergütungsempfehlung

Liste der Abgabestellen​​​​​​​

Muster einer Leistungsabrechnung

 

Tarifbrowser zum Downloaden:

BROWSER

Bitte beachten Sie das Merkblatt "Tarifbrowser zum Downloaden (.chm-Datei)" unter diesem Link

PDF

 

Abgabe von Elektromyostimulationsgeräten

Abgabe von Elektromyostimulationsgeräten