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Archiv Belegarzttarif
Information
Ab 1. Juli 2012 werden die belegärztlichen Leistungen nicht mehr nach IAP vergütet. Die Schweizerische Belegärztevereinigung und die MTK/MV/IV haben sich auf die Wiedereinführung der Praxiskosten-Abgeltung (PKA) geeinigt.
Für belegärztliche Leistungen mit Behandlungsdatum ab 1. Juli 2012 gelten nachfolgende Regelungen.
TARMED/PKA Browser
TARMED / PKA BROWSER 01.08.02 CHM (01.10.2014)
Bitte beachten Sie das Merkplatt "Tarifbrowser zum Downladen (.chm-Datei)" unter diesem Link
Ambulante Behandlung im Spital
Für im Spital erbrachte ambulante Operationen/Interventionen können zugelassene Belegärzte und Anästhesie-Belegärzte zusätzlich zu den TARMED-Positionen gemäss Leistungsgruppe 86 (Belegärzte) bzw. Leistungsgruppe 87 (Anästhesie-Belegärzte) folgende Positionen in Rechnung stellen:
50.0100: AL = 2.49 TP / Min.; TPW CHF 0.92 (Belegarzt)
50.0110: AL = 2.49 TP / Min.; TPW CHF 0.92 (Belegärztliche Assistenz)
50.0120: AL = 1.10 TP / Min.; TPW CHF 0.92 (Anästhesie-Belegarzt)
Stationäre Behandlung
Der Belegarzt bzw. der Anästhesie-Belegarzt wird direkt vom Spital entschädigt, d.h. seine Leistungen können nicht separat in Rechnung gestellt werden.
Vertragspartnerliste
Liste der abrechnungsberechtigten Belegärzte (bis 31.12.2018)