Augenprothesen
Tarifcode 331
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Der Augenprothesen-Tarif sowie die Vertragsdokumente wurden in den Jahren 2022 und 2023 einer Revision unterzogen. Der neue Tarif tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.
Folgende Anpassungen wurden vorgenommenen:
- Anhang 1: Der Tarif wurde dem digitalen Zeitalter angepasst (neues Layout und neue Tarifziffern).
- Anhang 1: Bei den Tarifziffern 1000.0/1000.1 (bis anhin Tarifziffer 1000) und 2000.0/2000.1 (bis anhin Tarifziffer 2000) wurden die Altersgrenzen angepasst («Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre» und «Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre»).
- Anhang 1: Im Tarif wurden die Tarifziffern 3000.0/3000.1 (Microphthalmie und Anophthalmie) ergänzt.
- Anhang 1: Im Tarif wurde die Tarifziffer 4000.0 (Polituren von Augenprothesen aus Kunststoff) ergänzt.
- Anhang 1: Im Tarif wurde die Spalte «inkl. MwSt.» ergänzt.
- Anhang 2: Die Abgrenzungsdefinition zwischen Augenprothesen aus Glas und Augenprothesen aus Kunststoff wurde präzisiert (Qualitätssicherung).
- Anhang 3: In den Richtlinien wurden die Bereiche Ausbildung und Berufserfahrung präzisiert.
- Anhang 4: In der Selbstdeklaration wurde eine Information betreffend Bearbeitungsgebühr ergänzt.
Hinweis
Seit dem 01.01.2019 gilt das Folgende:
Augenprothesen aus Glas und Kunststoff sind gleichwertig. Die Versicherten können die Herstellungsart frei wählen.
Anwendung
Bitte beachten Sie das Merkblatt "Tarifbrowser zum Downloaden (.chm-Datei)" unter diesem Link
Vertragspartnerliste
Sie sind Leistungserbringer und möchten dem Tarif beitreten oder haben eine Änderung für die Vertragspartnerliste? In beiden Fällen wenden Sie sich bitte an das PVK Sekretariat Augenprothesen-UV/MV/IV.
FORMULARE UND WEITERFÜHRENDE UNTERLAGEN