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Transkranielle MR-gesteuerte fokussierte Ultraschalltherapie (MRgFUS)

Die MTK empfiehlt den Trägern der obligatorischen Unfallversicherung eine bis 30.06.2020 befristete Kostenübernahme der transkraniellen MR-gesteuerten fokussierten Ultraschalltherapie (MRgFUS) gemäss den Voraussetzungen des Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungs-Verordnung KLV.

Der Beschluss gilt ab 25.11.2016

Die Militärversicherung und die Invalidenversicherung haben sich diesem Beschluss angeschlossen.

Link: Transkranielle MR-gesteuerte fokussierte Ultraschalltherapie (MRgFUS)


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