Die MTK empfiehlt den Trägern der obligatorischen Unfallversicherung eine bis 30.06.2020 befristete Kostenübernahme der transkraniellen MR-gesteuerten fokussierten Ultraschalltherapie (MRgFUS) gemäss den Voraussetzungen des Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungs-Verordnung KLV.
Der Beschluss gilt ab 25.11.2016
Die Militärversicherung und die Invalidenversicherung haben sich diesem Beschluss angeschlossen.
Link: Transkranielle MR-gesteuerte fokussierte Ultraschalltherapie (MRgFUS)