Tarif für Luftrettungen mittels Helikopter: Tarifanpassung per 01.01.2024 (MwSt.) und per 01.03.2024 (Kerosinkosten)
- Der Mehrwertsteuer-Normalsatz wurde per 01.01.2024 von 7.7 Prozent auf 8.1 Prozent angehoben. Betroffen sind die Tarifziffern LR.9556, LR.9557, LR.9566 und LR.9567.
- Gemäss der Vereinbarung über den Tarif und das Kostenmodell (Anhang 2 des Tarifvertrags Luftrettung) hat die Tarifkommission Luftrettung (TK) an der ordentlichen Kommissionssitzung vom 01.02.2024 die periodische Überprüfung der Kerosinkosten vorgenommen. Im Jahr 2023 sind die Kerosinkosten gesunken, weshalb dementsprechend der Tarif per 01.03.2024 angepasst wird. Betroffen sind die Tarifziffern LR.9551, LR.9552, LR.9556 und LR.9557.