Psychotherapie

Die Verbände (FSP, ASP und SBAP) haben den Tarifvertrag zwischen den Verbänden und dem Bundesamt für Sozialversicherungen (Geschäftsfeld Invalidenversicherung) per 31. Dezember 2022 gekündigt. Dieser Tarif wurde gemäss Beschluss der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) auch in der Unfallversicherung (UV) und der Militärversicherung (MV) angewendet. Ein neuer Vertrag wurde bis dato nicht verhandelt. Seit dem 1. Juli 2023 besteht ein vertragloser Zustand. Die ZMT empfiehlt den Unfallversicherern und der Militärversicherung bis auf Weiteres, die psychotherapeutischen Leistungen ab dem 1. Juli 2023 gemäss den Ansätzen im Anhang zum Tarifvertrag (Neufassung vom 1. Juli 2018) zu vergüten.


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