In einigen bestehenden Tarifwerken ist festgehalten, dass für jede Neuversorgung eine ärztliche Verordnung vorliegen muss.
Und für diese ist, wenn immer möglich, das einheitliche Verordnungsformular zu verwenden.
Eine Arbeitsgruppe, unter dem Lead der ZMT und unter Mitarbeit verschiedener Verbände der Leistungserbringer, hat sich der Thematik des einheitlichen Verordnungsformulars angenommen.
Die Endversion des neuen, einheitlichen Verordnungsformulars liegt jetzt dreisprachig vor und kann nun schweizweit eingeführt werden.
Einführung neues Verordnungsformular von Hilfsmitteln / Behandlungsgeräten
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