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Leistungen, die von den Unfallversicherern nicht übernommen werden
Folgende Leistungen werden von den Unfallversicherern gemäss Empfehlung der Medizinaltarif-Kommission UVG nicht übernommen:
ACP, PRP, ABI et al.
Die Verfahren Autologes Conditioniertes Plasma (ACP), Platelet Rich Plasma (PRP) und Eigenblutinjektionen (ABI), sowie die Produkte Orthokin® Therapiesystem und Arthrex ACP® Doppelspritze für den Anwendungsbereich 'Erkrankungen des Bewegungsapparates'
MTK-Beschluss vom 09.03.2022
Funktionelle Orthopädische Diagnostik (FOD)
Messungen mittels verschiedener Kraft- und Bewegungstests, welche durch Bewegungswissenschaftler und/oder Physiotherapeuten, unter der formalen Aufsicht eines Arztes, erbracht werden.
MTK-Beschluss vom 10.09.2020
DTI
Diagnostische Abklärungen nach leichter traumatischer Hirnverletzung mit den Verfahren Nachverarbeitung von diffusion tensor imaging (DTI, DT-MRI) insbesondere Traktographie und resting state funktionelle (rs-fMRI) Magnetresonanztomographie
MTK-Beschluss vom 12.09.2014
Handtransplantation
Die Leistung der Handtransplantation wird durch die UV/MV/IV-Versicherer nicht übernommen (ohne Factsheet).
MTK-Beschluss vom 13.12.2012
Folgende Leistungen werden von den Unfallversicherern gemäss Empfehlung der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) nur unter Auflagen übernommen:
Vertebroplastie und Kyphoplastie
Verfahren der Vertebroplastie und Kyphoplastie nur zur Behandlung von frischen osteoporotischen Wirbelkörperkompressionsfraktur(en)
MTK-Beschluss vom 25.06.2014