Meniskusersatz Verfahren (Allograft und künstliche Implantate)

Beschluss gültig ab 01.01.2020

Die MTK empfiehlt die Kostenübernahme in der obligatorischen Unfallversicherung für die Meniskusersatz Verfahren (Allograft und künstliche Implantate) unter strenger Indikationsstellung entsprechend der Liste «Indikationen und Kontraindikationen für den chirurgischen Meniskusersatz im Kniegelenk (Version 10.12.2019)» nach Einzelfallprüfung.

Die Militärversicherung hat sich diesem Beschluss angeschlossen.
 

Faktenblatt


Anhang 1:

Indikationen und Kontraindikationen für den chirurgischen Meniskusersatz im Kniegelenk