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Extrakorporalen Stosswellentherapie (ESWT) am Bewegungsapparat
Beschluss gültig ab 01.01.2019
Die Medizinaltarif-Kommission UVG empfiehlt die Kostenübernahme in der obligatorischen Unfallversicherung für die Extrakorporale Stosswellentherapie (ESWT) am Bewegungsapparat.
Die Militärversicherung hat sich diesem Beschluss angeschlossen.