- Home -
- Beschlüsse -
- Elektrostimulation in der Paraplegiologie – Dekubitusbehandlung
Elektrostimulation in der Paraplegiologie – Dekubitusbehandlung
Beschluss vom 11.12.2024; gültig ab 01.01.2025
Die Medizinaltarif-Kommission UVG empfiehlt keine reguläre Kostenübernahme in der obligatorischen Unfallversicherung für die Elektrostimulation (ES) als singuläre Massnahme zur Dekubitusprophylaxe und Behandlung bei Patientinnen und Patienten mit Spinal Cord Injuries in der ambulanten Behandlung. Einzelfall-Entscheidungen sind entsprechend der untenstehend definierten Voraussetzungen vorzunehmen.
Die Militärversicherung hat sich diesem Beschluss angeschlossen.
Anhang 1: Mehrkostenformular für Elektromyostimulationsgerät
Anhang 2: Ausführliche Leistungsbeschreibung