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Elektrostimulation in der Paraplegiologie – Dekubitusbehandlung

Beschluss vom 11.12.2024; gültig ab 01.01.2025

Die Medizinaltarif-Kommission UVG empfiehlt keine reguläre Kostenübernahme in der obligatorischen Unfallversicherung für die Elektrostimulation (ES) als singuläre Massnahme zur Dekubitusprophylaxe und Behandlung bei Patientinnen und Patienten mit Spinal Cord Injuries in der ambulanten Behandlung. Einzelfall-Entscheidungen sind entsprechend der untenstehend definierten Voraussetzungen vorzunehmen.

Die Militärversicherung hat sich diesem Beschluss angeschlossen.

Faktenblatt


Anhang 1: Mehrkostenformular für Elektromyostimulationsgerät

Anhang 2: Ausführliche Leistungsbeschreibung