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Eingriffe zur Rekonstruktion der Arm- und Handfunktion bei Patienten mit Tetraplegie (Tetrahandchirurgie)
Beschluss vom 21.06.2018; gültig ab 01.07.2018
Die Medizinaltarif-Kommission UVG empfiehlt die Kostenübernahme in der obligatorischen Unfallversicherung für operative Eingriffe zur Rekonstruktion der Arm- und Handfunktion bei Patienten mit Tetraplegie (Tetrahandchirurgie), entsprechend der im Anhang 1 definierten Voraussetzungen. Die Militärversicherung hat sich diesem Beschluss angeschlossen.
Anhang 1: Voraussetzungen für Eingriffe in der Tetrahandchirurgie
Anhang 2: Checkliste für Eingriffe in der Tetrahandchirurgie