Beschlüsse zu Leistungen und Technologien
Die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) beschliesst unter anderem über medizinische Leistungen und Technologien. Sie gibt eine Empfehlung zu Gunsten der Unfallversicherer ab, ob und unter welchen Bedingungen die Kosten einer Leistung oder Technologie von den Versicherern übernommen werden sollen. Zu diesem Zweck führt die MTK ein Gremium, welches die Entscheidungsgrundlagen wissenschaftlich fundiert erarbeitet.
Elektrostimulation als singuläre Massnahme zur Dekubitusprophylaxe und Dekubitusbehandlung bei Personen mit Rückenmarksverletzungen
(Beschluss vom 11.12.2024; gültig ab 01.01.2025)
AUTOLOGE CHONDROZYTEN TRANSPLANTATION IM KNIEGELENK (ACT)
(Beschluss vom 11.12.2024; gültig ab 16.12.2024)
MENISKUSERSATZ VERFAHREN (ALLOGRAFT UND KÜNSTLICHE IMPLANTATE)
(Beschluss gültig ab 01.01.2020)
Extrakorporalen Stosswellentherapie (ESWT) am Bewegungsapparat
(Beschluss gültig ab 01.01.2019)
Eingriffe zur Rekonstruktion der Arm- und Handfunktion bei Patienten mit Tetraplegie (Tetrahandchirurgie)(Beschluss vom 21.06.2018; gültig ab 01.07.2018)
Epiduralen Rückenmarkstimulation mit SCS-Systemen (Spinal Cord Stimulation) zur Behandlung chronischer Schmerzen der Erwachsenen
(Beschluss vom 06.12.2017; gültig ab 01.01.2018)
Mikrofrakturierung, Bohrung, Nanofrakturierung und knochenmarkstimulierenden Matrix-assoziierten Verfahren mit einer Membran oder Gel
(Beschluss vom 18.04.2017)
Transkranielle MR-gesteuerte fokussierte Ultraschalltherapie (MRgFUS)
(Beschluss vom 21.09.2016; Aktualisierung vom 17.12.2020)
Osteochondrale autologe Transplantation (Knorpelknochentransplantation / Mosaikplastik) (Beschluss vom 18.03.2016; gültig ab 14.10.2016)