Allgemeine Beschlüsse & Informationen


Aufhebung der Faktenblätter für die Kostenübernahme für Leistungen während der COVID-19-Pandemie

Die von der MTK zusammen mit dem BAG und den Krankenversicherern erarbeiteten Faktenblätter sind am 31. März 2022 abgelaufen.

Massgebend ab dem 1. April 2022 sind somit wieder einzig die vertraglich vereinbarten oder behördlich festgelegten Tarife und Abrechnungsregeln. 


Bewegungsbehandlung unter Anwendung von motorisierten, passiven Bewegungsschienen (CPM)

Die Fachstelle für medizinische Leistungen und Technologien der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) hat im Frühsommer 2019 eine Bewertung der Bewegungsbehandlung unter Anwendung von motorisierten, passiven Bewegungsschienen (CPM) vorgenommen. 

Dabei berücksichtigte sie die einschlägigen Studien und kam zum Schluss, dass die vorhandene Evidenz keinen medizinischen Nutzen der Anwendung einer CPM-Bewegungsschiene in der unbegleiteten Domizil-Therapie belegt. Der MTK-Vorstand hat an seiner Sitzung vom 12.9.2019 beschlossen, dass der Einsatz von CPM-Schienen im Rahmen einer Domizil-Therapie – auch in Kombination mit Physiotherapie nicht empfohlen werden kann. Die Empfehlung tritt per 1.1.2021 in Kraft.

Von der Empfehlung des MTK-Vorstands nicht betroffen sind die postoperative Anwendung der passiven Bewegungsschienen während des stationären Aufenthaltes im Spital/in der Rehaklinik sowie die Anwendung aktiver Bewegungsschienen (CAM).